CARdp Kfz-Sachverständigenbüro Platen

Restwert vs. Wiederbeschaffungswert – der Unterschied

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden fallen im Gutachten zwei Werte, die häufig verwechselt werden, aber unterschiedliche Dinge bedeuten: der Wiederbeschaffungswert und der Restwert.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufbringen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug (gleiche Marke, Modell, Alter, Ausstattung, Laufleistung, Zustand) auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen. Er wird anhand von Marktdaten und Bewertungssoftware ermittelt.

Restwert

Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert ist – also das, was ein Käufer (z. B. ein Aufkäufer für Unfallfahrzeuge) dafür zahlen würde.

Wie sich Ihre Entschädigung berechnet

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie in der Regel die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert:

Entschädigung = Wiederbeschaffungswert − Restwert

Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht und behalten es, wird der Restwert von Ihrer Entschädigung abgezogen, da Sie ja weiterhin über das (beschädigte) Fahrzeug verfügen.

Warum die Restwertermittlung so wichtig ist

Ein zu niedrig angesetzter Restwert bedeutet für Sie eine höhere Entschädigung – ein realistischer, marktgerechter Restwert schützt Sie zugleich davor, dass die Versicherung nachträglich Ansprüche geltend macht. Restwertbörsen-Angebote von Aufkäufern, die sich direkt nach dem Unfall melden, liegen oft deutlich unter dem regional erzielbaren Preis.

Unser Rat

Ein unabhängiges Gutachten ermittelt beide Werte nach anerkannten, nachvollziehbaren Methoden – nicht im Interesse eines Aufkäufers oder der Versicherung, sondern in Ihrem. Mehr zum Ablauf bei einem Totalschaden.

Unfall gehabt? Wir sind für Sie da.

Melden Sie Ihren Schaden jetzt oder rufen Sie uns direkt an – wir kümmern uns um den Rest.

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