CARdp Kfz-Sachverständigenbüro Platen

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nach einem Unfall meldet sich häufig schnell die gegnerische Versicherung – manchmal mit dem freundlichen Angebot, direkt einen eigenen Gutachter zu schicken. Das klingt praktisch, ist aber nicht in Ihrem Interesse.

Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl

Nach § 249 BGB haben Sie als unverschuldet Geschädigte:r das Recht, den Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Versicherung kann Ihnen einen Gutachter vorschlagen, Sie sind daran aber nicht gebunden.

Warum das wichtig ist

Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter und bezahlter Gutachter steht in einem wirtschaftlichen Näheverhältnis zu genau der Partei, die möglichst wenig zahlen möchte. Das muss nicht bedeuten, dass unseriös gearbeitet wird – strukturell liegt der Interessenkonflikt aber auf der Hand. Ein unabhängiger Gutachter Ihrer Wahl arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.

Was Sie tun sollten

  1. Bestätigen Sie gegenüber der Versicherung nichts, bevor Sie einen eigenen Gutachter beauftragt haben
  2. Informieren Sie die Versicherung, dass Sie von Ihrem Recht auf freie Gutachterwahl Gebrauch machen
  3. Lassen Sie den Schaden von Ihrem eigenen Sachverständigen dokumentieren

Ausnahmen

Bei sehr geringen Bagatellschäden oder wenn Sie selbst kaskoversichert sind und die eigene Versicherung in Anspruch nehmen, gelten teils andere Regeln – hier lohnt sich eine kurze Rückfrage.

Unser Rat

Kontaktieren Sie uns, bevor Sie sich auf einen Gutachtervorschlag der gegnerischen Versicherung einlassen. Wir übernehmen anschließend auch die komplette Kommunikation mit der Versicherung für Sie.

Dieser Beitrag betrifft die Rechtslage bei unverschuldeten Unfällen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Unfall gehabt? Wir sind für Sie da.

Melden Sie Ihren Schaden jetzt oder rufen Sie uns direkt an – wir kümmern uns um den Rest.

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