Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Kurz gesagt

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Kosten für einen erforderlichen Kfz-Gutachter bei voller Haftung des Unfallgegners in der Regel von dessen Haftpflichtversicherung übernommen. Sie können grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

Bei einem selbst verschuldeten Unfall werden die Kosten hingegen in der Regel nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen. Ob Ihre Kaskoversicherung die Kosten trägt, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag und dem jeweiligen Schadenfall ab.


Wer bezahlt den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?

Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Die Kosten für ein erforderliches Gutachten gehören bei voller Haftung des Unfallverursachers in der Regel zum ersatzfähigen Unfallschaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Ein Gutachten dient dazu, den Schaden an Ihrem Fahrzeug fachgerecht zu dokumentieren und kann unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert sowie eine mögliche Wertminderung erfassen.


Wer bezahlt den Gutachter bei einem selbst verschuldeten Unfall?

Haben Sie den Unfall selbst verursacht, müssen Sie die Kosten für einen Gutachter grundsätzlich selbst tragen. Ob Ihre Vollkaskoversicherung die Kosten übernimmt oder einen eigenen Sachverständigen beauftragt, richtet sich nach den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.


Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, welchen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Sie beauftragen möchten.

Ein unabhängiger Gutachter dokumentiert den Schaden objektiv und nachvollziehbar und schafft eine wichtige Grundlage für die weitere Schadenregulierung.


Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Gutachter frei auswählen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Gutachter ihrer Wahl beauftragen.

Wann sollte ein Gutachter beauftragt werden?

Am besten möglichst zeitnah nach dem Unfall, damit der Schaden vollständig dokumentiert werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag enthält in erster Linie die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert den Schaden umfassend und berücksichtigt – je nach Fall – weitere schadenrelevante Faktoren.


Sie haben Fragen?

Sie hatten einen Verkehrsunfall und sind unsicher, wie Sie vorgehen sollten? Kontaktieren Sie CARdp Kfz Gutachter. Wir beraten Sie unverbindlich und erklären Ihnen, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.

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