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Kfz-Sachverständiger
- Paderborn -

  • kostenlose Beratung

  • Haftpflicht Gutachten

  • Wertgutachten

  • Oldtimer Gutachten

  • Fahrzeugbewertung

1. Terminvereinbarung

per WhatsApp, Telefon oder E-Mail Wunschtermin vereinbaren

2. Begutachtung

Schadensaufnahme bei ihnen vor Ort + Gutachten Erstellung

3. Übermittlung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung und übermitteln das Gutachten

4. Auszahlung

Die gegnerische Versicherung überweist ihnen den entsprechenden Betrag

Wer übernimmt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfallschaden entstehen für Sie keine Kosten. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, den gesamten finanziellen Aufwand zu übernehmen. Sie müssen weder in Vorkasse treten noch eine Rechtsschutzversicherung besitzen.

Dies gilt sowohl für das Kfz-Unfallgutachten als auch für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der die Schadenabwicklung nach einem unverschuldeten Autounfall sinnvoll begleitet. Sämtliche Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Ich hatte einen Unfall. Was soll ich tun?

Bei einem Unfall ohne Personenschaden muss die Polizei nicht zwingend hinzugezogen werden – es ist jedoch in vielen Fällen empfehlenswert. Tauschen Sie noch vor Ort alle wichtigen Kontakt- und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus.

Anschließend können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Auch wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite. Die vollständige Schadenaufnahme muss nicht unmittelbar am Unfallort erfolgen.

Gerne stellen wir Ihnen kostenlos ein Schadenformular zur Verfügung, das Sie bequem nach dem Autounfall ausfüllen können – wahlweise per E-Mail oder per Post.

Warum sollte ich ein Schadensgutachten erstellen lassen?

Nach einem unverschuldeten Unfall ist es wichtig, einen starken Partner an Ihrer Seite zu haben. Als unabhängiger Kfz-Gutachter vertreten wir Ihre Interessen, kennen Ihre Rechte und ermitteln den Schaden sowie den Restwert Ihres Fahrzeugs fachgerecht und zuverlässig.

Bekomme ich einen Ersatzwagen?

Bei einem nicht verschuldeten Unfall, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Mietwagen tragen.

Kann ich mir den Betrag auszahlen lassen ohne zu reparieren?

Sie haben die Wahl. Bei einer fiktiven Abrechnung wird der Schadenbetrag berechnet, ohne dass das Auto repariert werden muss. Beachten Sie, dass in diesem Fall keine Umsatzsteuer ausgezahlt wird und die Versicherungen oft keine Verbringungskosten übernehmen.

Sie können Ihr Fahrzeug sofort reparieren oder die Auszahlung des Schadensbetrags direkt erhalten. Eine Reparatur ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich – dann kann die Umsatzsteuer nachträglich geltend gemacht werden.

Haftpflichtgutachten

Unfall gehabt und keine Schuld?
Dann haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter.

Wir von CARdp bewerten Ihren Schaden professionell und präzise, damit kein Anspruch übersehen wird. Zusätzlich übernehmen wir die komplette Kommunikation und Abwicklung mit der Versicherung.

Sie lehnen sich entspannt zurück – wir klären alles, während Sie auf Ihr Geld warten.

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